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ChannelPartner warnt vor Abzocke bei Einträgen in Branchenverzeichnisse

Archivmeldung vom 20.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Klicker / pixelio.de
Bild: Klicker / pixelio.de

Für Gewerbetreibende ist ein aktueller Eintrag in einschlägigen Branchenverzeichnissen oft ein Muss. Allerdings treten immer häufiger unseriöse Anbieter in Erscheinung, die Unternehmern mit versteckten und nicht selten überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannte Portale wirtschaftlichen Schaden zufügen.

Darauf weist das ITK-Fachhandelsmagazin ChannelPartner der IDG Business Media GmbH in seiner aktuellen Ausgabe (22/2012) hin. Erst vor Kurzem hat etwa das Polizeipräsidium Oberfranken vor entsprechenden Angeboten der Portale "Branchenbuch der Region" und "branchen-local.com" gewarnt.

Wie ChannelPartner weiter berichtet, sollten Unternehmen die meist per Fax zugestellten Angebote zum Eintrag in ein Branchenverzeichnis stets sehr sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für die oft im Kleingedruckten oder online auf entsprechenden Webseiten einsehbaren Vertragsbedingungen. Nicht selten geht nämlich mit der Aktualisierung der eigenen Firmendaten der Abschluss eines Vertrages einher, der bei einer mehrjährigen Laufzeit schnell einen vierstelligen Betrag verursachen kann. Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es zudem Portale, die absichtlich fehlerhafte Firmendaten ausweisen, um bei Unternehmen einen größeren Rücklauf zu erzielen. So beschäftigen sich mittlerweile spezialisierte Rechtsanwälte mit den Opfern der Verzeichnis-Abzocker: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich gewissenhaft alles durchliest, bevor er es unterschreibt", schreibt beispielsweise der Rechtsanwalt Max Jelinek in seinem Blog auf dem Portal Anwalt.de. Zudem würden die Verantwortlichen solcher Angebote oft im Ausland sitzen, was eine Kündigung oder gar die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen zusätzlich erschwert.

Quelle: IDG ChannelPartner (ots)

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