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Verbrauchermagazin: Warnung vor betrügerischen Dachdeckern

Archivmeldung vom 13.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dachdecker (Symbolbild)
Dachdecker (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Das rbb Verbrauchermagazin SUPER.MARKT warnt dringend vor unseriösen Dachdeckern, die derzeit in Berlin und Brandenburg ihre Dienste anbieten. Bis zu 40 Fälle werden jeden Monat allein bei der Berliner Polizei angezeigt. Geschildert wird der Fall einer Seniorin, die auf diese Weise um mehr als 9.000 EUR geschädigt wurde.

Die Täter spionieren gezielt ihre Opfer aus, geben sich als Mitglieder der Handwerkskammer aus und belegen vermeintliche Dachschäden bei den Opfern mit Handyfotos. Sind die Betrüger auf dem Dach, stellen sie weitere angebliche große Schäden fest und reparieren oft unsachgemäß. Anschließend werden die Geschädigten bedrängt, die Täter zu einem Geldautomaten zu begleiten, um große Beträge abzuheben und bar zu übergeben.

Oliver Klau, Leiter des Betrugsdezernat beim LKA Berlin, spricht gegenüber dem Verbrauchermagazin von diversen Tätergruppen, die hier agieren. "Es sind häufig Gruppen aus Osteuropa. Wir haben aber in der Vergangenheit auch britische, irische und auch deutsche Tätergruppen feststellen müssen." Außerdem verschleiern die Täter ihre Identität äußerst geschickt. Doch selbst wenn sie aufgespürt oder auf frischer Tat ertappt werden, bleibt es schwierig, den Betrug nachzuweisen, so Klau weiter: "Wir müssen den Tätern in jedem einzelnen Fall nachweisen, dass sie schon von vornherein vor hatten, tatsächlich entweder keine ordnungsgemäße Leistung zu erbringen oder aber deutlich mehr Geld zu fordern, als das anfangs vereinbart war."

Das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT rät deshalb dringend dazu, eine sofortige Beauftragung der Handwerker zu vermeiden und eine zweite Meinung einzuholen. Außerdem soll man auf einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Anschrift und Steuernummer bestehen - und im Zweifel eher die Polizei rufen, als eine horrende Summe in bar zu zahlen.

Infos, Beispiele und Details: rbb-Verbrauchermagazin "SUPER.MARKT" 13.05.2019; 20:15 Uhr rbb

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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