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Kaffeefahrt-Betrüger gewinnen nicht immer

Archivmeldung vom 30.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Reue kommt oft erst nach einer Kaffeefahrt, wenn klar wird, dass man zu einem völlig überhöhten Preis ein Billigprodukt angedreht bekam. Natürlich ist es ratsam, auf die unseriösen Angebote erst gar nicht einzugehen, aber weil es eben doch so oft passiert, erinnert das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" daran, dass jeder innerhalb von 14 Tagen Verträge widerrufen kann - allerdings per Einschreiben mit Rückschein, erklärt der auf die betrügerischen Delikte spezialisierte Polizist Bernhard Stitz aus Flensburg.

"Falls Sie schon bezahlt haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Polizei", rät er. "Schämen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Es geht hier oft um kriminelle Machenschaften."

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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