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Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Archivmeldung vom 31.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Fotograf: Ulrich Schepp
Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Fotograf: Ulrich Schepp

Menschen, die auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland kommen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. In Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besteht grundsätzlich keine Beitragspflicht für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner.

Darüber hinaus können sich Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten und auf dieser Grundlage Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

"Der Beitragsservice trägt seinen Teil dazu bei, Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Deutschland möglichst zu erleichtern und alle notwendigen Verfahren so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu gestalten", sagt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Flüchtlingsunterkünfte für Klärungsschreiben gesperrt

Um Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, gar nicht erst zum Rundfunkbeitrag anzuschreiben, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften für Klärungsschreiben zur Beitragspflicht. "Die Adresssperrung bei Gemeinschaftsunterkünften ist ein probates Mittel, um unnötige Klärungsverfahren zu vermeiden; sie hat sich in der Vergangenheit bewährt", so Krüßel.

Dass der Beitragsservice automatisiert Klärungsschreiben versendet, liegt am Verfahren zur Ersterfassung beitragspflichtiger Wohnungen. Sobald eine Person melderechtlich registriert wurde, übermittelt das zuständige Einwohnermeldeamt ihre Meldedaten an den Beitragsservice. Jedoch enthalten die Meldedaten keinen Hinweis darauf, ob es sich bei den Gemeldeten um Geflüchtete handelt. Daher schreibt der Beitragsservice alle an, die keiner Wohnung zugeordnet werden können, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

Mitwirkung von Städten und Kommunen erforderlich

Bei der Umsetzung der Adresssperrungen ist der Beitragsservice auf die aktive Unterstützung der Städte und Kommunen angewiesen; diese sind für die Unterbringung der Ankommenden zuständig. "Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System für Klärungsschreiben sperren", erklärt Krüßel. Als Gemeinschaftsunterkunft gelten etwa Asylbewerberheime, aber auch Hotels, Pensionen und Wohnhäuser, die ausschließlich zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.

Unbedingt auf Schreiben des Beitragsservice reagieren

Sollte es trotz aller Bemühungen dazu kommen, dass Geflüchtete dennoch zur Klärung der Beitragspflicht angeschrieben werden, sollten sie bzw. ihre Betreuerinnen und Betreuer zeitnah reagieren und sich beim Beitragsservice melden. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass angeschriebene Personen in der Folge unberechtigterweise zur Zahlung des Rundfunkbeitrags herangezogen werden. Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de oder die Hotline des Beitragsservice.

Fremdsprachiges Informationsmaterial nun auch in Ukrainisch

Um den Geflüchteten aus der Ukraine die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung in ihrer Muttersprache zu erklären, hat der Beitragsservice sein fremdsprachiges Angebot auf rundfunkbeitrag.de kurzfristig erweitert. Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden sich dort nun nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrainischer Sprache.

Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ots)


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