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ACE warnt vor mangelhaften Kfz-Steuerbescheiden

Archivmeldung vom 22.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Der ACE Auto Club Europa rät allen Kraftfahrzeugbesitzern, ihre Kfz-Steuerbescheide genau unter die Lupe zu nehmen. Sie könnten falsch sein und folglich zu Überzahlungen führen. Auch mehr als ein Jahr, nachdem der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern übernommen hat, sind zehn Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft, zitiert der ACE eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW. „Hier geht es um das Geld der Bürger. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass öffentlich-rechtliche Obhutspflichten verletzt werden“, sagt ACE-Anwältin Yasmin Domé.

Der Zoll hatte als eine Behörde des Bundes im ersten Halbjahr 2014 die Steuerveranlagung von den Finanzämtern übernommen; sie sind den Bundesländern unterstellt. Im Zuge der Übertragung der Zuständigkeiten ist es laut ACE zu einer Reihe von Pannen gekommen; unter anderem wurden aufgrund von Softwareproblemen fehlerhafte Steuerbescheide ausgestellt. Dabei sind  Steuern zum Teil doppelt eingezogen worden. Der Beschluss, die Verantwortlichkeiten neu zu regeln, stammt aus dem Jahr 2009. „Die Bundeszollverwaltung hatte also fast fünf Jahre Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Gerade eine Bundesbehörde hat besondere Sorgfaltspflichten, wenn es um Rechtsgüter der Bürger geht und sie darf sich solche Fehler nicht erlauben“, mahnte ACE-Rechtsexpertin Domé. Autofahrern empfiehlt der ACE, im Zweifel die Kfz-Steuerbescheide auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zu prüfen.

Quelle: ACE Auto Club Europa 

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