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Bundesamt missachtet Auskunftsrecht Staatliche und private Stellen geben häufig keine Eigenauskunft

Archivmeldung vom 16.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bürger bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern keine Auskunft über Daten, die dort zu ihrer Person gespeichert sind, das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO".

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sieht in der Auskunftsverweigerung der Bundesbehörde eine Missachtung von Bürgerrechten: "Jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Daten, die Behörden über ihn speichern. Das Bundesamt missachtet hier die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, die im Datenschutzgesetz festgelegt sind.“ Aber auch private Unternehmen verstoßen häufig gegen die Auskunftspflicht, wie eine umfassende "WISO"-Recherche ergeben hat.

Die "WISO"-Redaktion ließ Zuschauer bei insgesamt 40 Stellen eine Eigenauskunft anfordern. Angeschrieben wurden neben Behörden auch Privatunternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten sammeln und diese an Dritte verkaufen. Nur die Hälfte der angeschriebenen Stellen hat auf die erste Anfrage hin geantwortet. In drei Fällen bekamen die Tester auch nach einer Mahnung keine Auskunft (Neckermann, KarstadtQuelle und MobilCom).

Einige Unternehmen behaupten, dass keine Informationen über unsere Tester gespeichert seien. Dennoch haben sie Daten weitergegeben, wie "WISO" herausgefunden hat. Private Datensammler errechnen aus den personenbezogenen Informationen einen so genannten Score, aus dem die Kreditwürdigkeit hervorgehen soll. Dieser Score wird an Banken und andere Stellen weiterverkauft. Liegen diesem Wert falsche Informationen zu Grunde, kann sich das negativ auf die Kreditwürdigkeit des Betroffenen auswirken.

Quelle: Pressemitteilung ZDF

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