Glück gehabt
Archivmeldung vom 26.05.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeHannover behält Bußgelder. Freace, berichtet
Einem PlusMinus-Bericht vom Dienstag zufolge hat die Hannoveraner Polizei in "hunderten Fällen" unberechtigt Bußgeldverfahren wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands gegen Autofahrer angestrengt.
Zu dem Fehler kam es, da der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen anhand von Videoaufnahmen ausgewertet wurde, wobei mittels der Zahl der Einzelbilder zwischen den Fahrzeugen der Abstand ermittelt wurde. Nachdem im Jahr 2001 für die Auswertungen ein handelsüblicher Videorekorder angeschafft wurde, der nur jedes zweite Einzelbild darstellte, fielen infolgedessen seit dem alle vermeintlich gemessenen Abstände um die Hälfte zu gering aus.
Bemerkenswert ist hier, daß dieser Fehler weder von Polizisten oder Staatsanwaltschaft bemerkt wurde und dies auch nicht nach geringer Zeit geschah. Vielmehr stellte ein von einem Betroffenen Fahrer beauftragter Gutachter den Fehler fest. Das geschah im Juli 2004. Später tauchte während der Dreharbeiten sogar noch ein weiteres entsprechendes Gutachten aus dem Juni 2004 auf, so daß der Polizei in dem genannten Verfahren im Juli bereits bekannt war, daß die Meßergebnisse falsch waren.
Nach Aussage der Polizei wurde die Bußgeldstelle Hannover als auch alle anderen zuständigen Behörden bereits vor einem Jahr über die fehlerhaften Auswertungen informiert, was bisher allerdings keinerlei Reaktion nach sich gezogen hat.
Auf Nachfrage sagte Stephan Weil, Stadtkämmerer von Hannover, gegenüber PlusMinus: "Wir werden überall da, wo wir das rechtlich können, eine Wiederaufnahme veranlassen. Das ist nicht in allen Fällen möglich, sondern nur da, wo wir entweder ein Bußgeld von mehr als 250 Euro haben oder eben ein Fahrverbot."
Glück für das Hannoveraner Stadtsäckel: da das höchste, nicht an ein Fahrverbot gebundene Bußgeld nur 100 Euro beträgt, wird es wohl nur in wenigen Fällen tatsächlich zu Wiederaufnahmeverfahren kommen.
Interessant scheinen aber zwei Fragen. Einerseits, wievielen Autofahrer hierdurch unrechtmäßig ein Fahrverbot auferlegt worden ist, das dann wiederum zum Verlust des Arbeitsplatzes geführt hat und wie ein Gericht nun auf eine Schadensersatzklage reagieren würde.
Aber auch die Frage, ob es einen solchen "Fehler", den Polizeimeister Mathias Belitzki vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover mit einem fehlenden Hinweis in der Bedienungsanleitung des Meßgerätes entschuldigen will, nicht vielleicht noch in anderen deutschen Städten und Gemeinden gibt, scheint sicherlich angebracht.
Quelle: http://www.freace.de/artikel/200505/250505b.html