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Beitragserhöhung bei acht Krankenkassen

Archivmeldung vom 05.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zum 1. April haben acht Betriebskrankenkassen ihren allgemeinen Beitragssatz zwischen 0,3 und 0,4 Prozent erhöht. Betroffen sind die fusionierten BKK BVM und BKK Spar (neuer Beitragssatz: 13,9 Prozent) sowie die Brandenburgische BKK (13,4 Prozent), die BKK 24 (13 Prozent), die BKK Essanelle (12,9 Prozent), die BKK Energieverbund (12,7 Prozent), die BKK Schwenk (12,7 Prozent) und die BKK Scheufelen (12,3 Prozent).

Die rund 500.000 Versicherten, die bei einer der genannten Betriebskranken-kassen versichert sind, haben die Möglichkeit, ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrzunehmen und die Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen. Somit ist die Kündigung zum 30. Juni 2006 möglich.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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