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Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Archivmeldung vom 18.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig. Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"
Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig. Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"

Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert.

Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte. Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen - steigt auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH (ots)


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