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Zeitung: Gesetz gegen Telefon-Abzocke gilt ab 1. September

Archivmeldung vom 28.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Harald Wanetschka / pixelio.de
Bild: Harald Wanetschka / pixelio.de

Ab 1. September 2012 müssen die ersten zwei Minuten in Telefon-Warteschleifen für Sonderrufnummern aus dem Festnetz und vom Handy kostenlos sein. Das berichten Online- und Printausgabe der "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eine Übergangsregelung zum neuen Telekommunikationsgesetz. Zum 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen bei Sonderrufnummern dann komplett gratis sein.

Bereits seit dem 10. Mai 2012 gilt zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach einem Umzug der Neuanschluss fraglich ist. Bei Anbieterwechsel darf die Freischaltung der Rufnummer nur einen Kalendertag dauern.

Neu seit August 2012: Call-by-Call-Anbieter müssen den Telefonkunden die aktuellen Gebühren zu Gesprächsbeginn ansagen. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte gegenüber "bild.de": "Von den Neuregelungen im Telekommunikationsmarkt werden die Verbraucher deutlich profitieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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