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Radverlust droht: KBA bestätigt Mangel am Zentralverschluss der Räder bei Porsche-Modellen 982, 992 und G3

Freigeschaltet am 14.11.2024 um 18:01 durch Mary Smith
Porsche 992 Carrera S (2018–2024)
Porsche 992 Carrera S (2018–2024)

Foto: Alexander Migl
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Rückruf tausender Porsche-Modelle mit mangelhaften Zentralverschlüssen bei den Radfelgen hat nun auch einen behördlichen Stempel. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer per E-Mail am 12. November 2024 die ernüchternde Nachricht für Porsche-Kunden: Bei den Porsche-Modellen 982, 992 und G3 sind die Zentralverschlussmuttern der Radbefestigung mangelhaft. Im schlimmsten Fall kann dieser Mangel zu einem Radverlust und damit zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die derzeit eine Reichweiten-Klage gegen Porsche führt, bietet für enttäuschte Porsche-Kunden auf den Social-Media-Kanälen Facebook, Instagram, YouTube und TikTok Informationen über die Mängel an den Porsche-Modellen an. Hier können Betroffene Fragen stellen und von ihren Erfahrungen mit den Modellen oder dem Porsche-Service berichten. Möglich ist auch, den Kanzlei-Newsletter zu abonnieren. Darüber hinaus prüft die Kanzlei auch die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag, sofern Gewährleistungsrechte bestehen - diese gelten ab Kaufdatum für zwei Jahre. Hierzu gibt es die kostenlose Gewährleistungs-Erstberatung.

Albtraum Zentralverschluss: Porsche-Kunden fürchten um Sicherheit

Bei verschiedenen Porsche-Modellen besteht das Risiko eines Radverlusts - ein Albtraum für die Halter der kostspieligen Fahrzeuge. Medienberichten zufolge sind Modellversionen der Baureihen 911 (Typ 992), 718 (Typ 982) und Panamera (Typ G3) betroffen. Auch in Porsche-Foren wird seit Wochen über den Zentralverschluss der Felgen diskutiert.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt mittlerweile Mandanten, die sich um ihre Sicherheit sorgen. Die Kanzlei hat beim Kraftfahrt-Bundesamt nach dem aktuellen Kenntnisstand zum Zentralverschluss bei Porsche-Modellen gefragt. Die Antwort ist alarmierend und bestätigt die Befürchtungen der Porsche-Kunden. Die betroffenen Fahrzeuge gelten als unsicher und sollten nicht mehr bewegt werden.

Im Detail heißt es in der E-Mail vom 12. November 2024: "Im Rahmen der laufenden Qualitätsprüfung (hat das KBA) festgestellt, dass die Radbefestigung mittels Zentralverschlussmutter bei Fahrzeugen der Modelle 982 / 992 / G3 nicht den entsprechenden Spezifikationen entspricht. Ein falsch angezogenes Rad kann zu einer Beschädigung oder sogar zum Bruch der Zentralverschlussmutter führen. Dies kann zum Radverlust und ggf. auch zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen. Damit erhöht sich das Risiko von Unfällen und Verletzungen. Aus Sicherheitsgründen dürfen daher die betroffenen Fahrzeuge nicht gefahren werden, bis eine Reparaturmaßnahme durchgeführt wurde. In einer zukünftigen Rückrufmaßnahme soll die ordnungsgemäße Funktion des Radspannsystems mit Zentralverriegelung überprüft und ggf. auch ausgetauscht werden." Letztlich bedeutet das: Es besteht Lebensgefahr, die Fahrzeuge noch zu bewegen.

Weiter heißt es: "Inzwischen werden die aktuell betroffenen Halter in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt und in den kommenden Tagen auch schriftlich benachrichtigt. Im Halteranschreiben werden die Nutzenden auf den Mangel an der Zentralverschlussmutter hingewiesen und aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht mehr in Betrieb zu nehmen. Sobald eine geeignete Maßnahme feststeht, werden sie erneut angeschrieben und gebeten, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, um diese auch am o.g. Fahrzeug durchführen zu lassen."

Was bedeutet das KBA-Schreiben für Porsche-Kunden?

  1. Die Fahrzeug-Modelle 982 / 992 / G3 sollten nicht mehr bewegt werden. Es könnte lebensgefährlich werden.
  2. Beim Zentralverschluss der Felgen könnten Muttern brechen und zu einem Radverlust führen.
  3. Die Halter werden derzeit angeschrieben. Sie sollen die Porsche-Fahrzeuge nicht mehr in Betrieb nehmen.
  4. Wenn Porsche eine Gegenmaßnahme entwickelt hat, werden die Halter erneut informiert und müssen die Werkstätten aufsuchen. Und was, wenn auf der Fahrt, der Zentralverschluss bricht? Das hört sich sorglos an, zumal es Porsche-Zentren gibt, die die Fahrzeuge mit einem Transporter abholen, damit die Modelle nicht mehr bewegt werden.

Wie reagiert Porsche auf die Probleme mit dem Zentralverschluss?

Derzeit schreibt Porsche mögliche betroffene Kunden direkt an. Welche Informationen enthalten das Schreiben?

  1. Hinweis, dass "die Radbefestigung mittels Zentralverschluss nicht den geforderten Angaben entspricht".
  2. Porsche berichtet über die Möglichkeit eines Radverlustes, falls Muttern des Zentralverschlusses brechen. Das Risiko von Unfall und Verletzungen sei erhöht.
  3. Bis Abhilfemaßnahmen durchgeführt worden sind, sollen die Porsche-Modelle nicht mehr benutzt werden.
  4. Die Zentralverschraubungen müssen durch ein Porsche-Zentrum geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. "Die Verfügbarkeit der benötigten Teile wird derzeit geprüft."

Fazit: Die Risiken bei der Nutzung der betroffenen Porsche-Modelle sind hoch, und die Dauer bis zur Abhilfe ist noch unklar. Die Kunden haben kostspielige Fahrzeuge in der Garage, die sie auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können.

Dr. Stoll & Sauer bietet Porsche-Kunden Newsletter und Info-Plattform

Die Sorgen der Porsche-Kunden reißen nicht ab. Nach einem Rückruf wegen fehlerhafter Bremsen, einer Reichweiten-Klage gegen den Porsche Taycan und Brandgefahr bei den Hochvolt-Batterien des Taycan steht jetzt die Radbefestigung bei verschiedenen Porsche-Modellen im Fokus. Der mangelhafte Zentralverschluss der Felgen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die hochpreisigen Fahrzeuge, die je nach Ausstattung über 200.000 Euro kosten können, sind demnach nicht ihr Geld wert. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die derzeit eine Reichweiten-Klage gegen Porsche führt, bietet für enttäuschte Porsche-Kunden auf den Social-Media-Kanälen Facebook, Instagram, YouTube und TikTok Informationen über die Mängel an den Porsche-Modellen an. Hier können Betroffene Fragen stellen und von ihren Erfahrungen mit den Modellen oder dem Porsche-Service berichten. Darüber hinaus prüft die Kanzlei auch die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag, sofern Gewährleistungsrechte bestehen - diese gelten ab Kaufdatum für zwei Jahre. Hierzu gibt es die kostenlose Gewährleistungs-Erstberatung.

Bisher bekannte Details zum Felgen-Skandal bei Porsche:

  1. Eine fehlerhafte Verschraubung bei bestimmten Porsche-Modellen kann zu Schäden und im schlimmsten Fall zu Radverlust führen.
  2. Die betroffenen Fahrzeuge sollten bis zur Reparatur nicht gefahren werden.
  3. Porsche ruft weltweit etwa 10.600 Fahrzeuge mit Zentralverschluss-Felgen zurück, was der Hersteller auf Nachfrage von auto-motor-und-sport.de bestätigte.
  4. In Deutschland müssen etwa 2.150 Fahrzeuge mit diesen Rädern in die Werkstätten.
  5. Betroffen sind die Modellversionen der Baureihen 911 (Typ 992), 718 (Typ 982) und Panamera (Typ G3).
  6. In den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA sind die Rückrufe bislang nicht verzeichnet.
  7. Das KBA hat der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer den Mangel am Zentralverschluss der Porsche-Modelle bestätigt.

Betroffene sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und ihre Ansprüche im Gewährleistungs-Online-Check prüfen lassen. Verbraucher haben ab Kauf des Fahrzeugs zwei Jahre Gewährleistungsrechte.

Wer Probleme mit dem Thema Reichweite der E-Modelle von Porsche hat, dem empfiehlt die Kanzlei die kostenlose Erstberatung im E-Porsche-Online-Check. Hier könnten Gewährleistungsansprüche oder sogar die Möglichkeit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen - zumal der Taycan nur so vor Problemen strotzt. Dr. Stoll & Sauer prüft die juristischen Möglichkeiten. Gerade der Taycan hat neben dem Thema Reichweite auch Probleme mit den Bremsen und der Hochvolt-Batterie. Hier sollten Porsche-Kunden sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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