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Rügenwalder Mühle ruft Teewurst zurück

Archivmeldung vom 06.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG
Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG

Der Lebensmittelhersteller "Rügenwalder Mühle" ruft seine "Rügenwalder Teewurst grob im Darm" teilweise zurück. Konkret handelt es sich um das Produkt mit der Chargen-Nr. WE 630102, Mindesthaltbarkeitsdatum: 03.03. bis 09.03.2016. Es werde als sogenannte "Bedienungsware" an den Theken in Fleischerei-Fachgeschäften bzw. Supermärkten angeboten.

Bei der Teewurst wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung mit Verotoxin-bildenden Escherichia coli (VTEC) nachgewiesen. Nach Angaben des Herstellers ist ausschließlich kleinstückige, offene Thekenware im 167 Gramm-Darm (grobe Teewurst) betroffen, die im ganzen Stück mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Chargennummer bedruckt verkauft wird.

Abgepackte Selbstbedienungsprodukte (wie z. B. Teewurst im Frischebecher) seien ebenso wie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle nicht betroffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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