Gefahr für Crew und Hubschrauber: DRF Luftrettung bittet um Vorsicht beim Drachensteigenlassen
Archivmeldung vom 26.05.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićVor wenigen Tagen ereignete sich am Flugplatz in Freiburg eine gefährliche Situation für die Crew des Intensivtransporthubschraubers (ITH) "Christoph 54". Kurz nach dem Start kam es direkt hinter dem Zaun des Flugplatzes zu einer gefährlichen Annährung mit einem Lenkdrachen. Was viele nicht wissen: Rund um einen Flugplatz oder Flughafen herrscht eine Flugverbotszone von 1,5 Kilometern.
Die DRF Luftrettung bittet daher darum, sich vor dem Drachensteigenlassen entsprechend zu informieren und für die Sicherheit aller Beteiligten das Flugverbot einzuhalten.
Es ist später Nachmittag, als am 8. Mai 2021 die Alarmmelder der Crew des Freiburger Intensivtransporthubschraubers (ITH) "Christoph 54" losgehen: Notfalleinsatz bei Sulzburg. Die diensthabende Crew macht sich wie gewohnt sofort auf den Weg und hebt nach nicht einmal zwei Minuten Richtung Süden ab. Beim Überqueren des Flugplatzzauns kommt es kurz nach dem Start allerdings zu einer gefährlichen Situation: Zwei Personen lassen in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz einen Lenkdrachen fliegen, der bis auf wenige Meter unterhalb der Flughöhe des Hubschraubers aufgestiegen ist. Per Funk informiert der Hubschrauberpilot der DRF Luftrettung die Flugleitung des Flugplatzes über die gefährliche Begegnung, um auch andere Pilot*innen und Beteiligte zu warnen. Die Flugplatzleitung alarmiert daraufhin die Polizei, um das Drachensteigen schnellstmöglich zu unterbinden. Den Einsatz kann das Team von "Christoph 54" ohne weitere Zwischenfälle durchführen.
Im Nachgang meldet der Hubschrauberpilot den Vorfall außerdem an das interne "Safety Management System" (SMS) der DRF Luftrettung. Das SMS-Team überwacht Sicherheitsvorfälle dieser Art und arbeitet sie auf. Zudem sorgt es auch für Präventivmaßnahmen, indem es die Hubschrauberbesatzungen der DRF Luftrettung speziell für den Umgang mit solchen Gefahrensituationen schult und dabei immer wieder neue Gefahrenquellen simuliert. Rüdiger Bosch, Leiter des SMS, stuft den Freiburger Vorfall im Nachgang mit hohem Risiko ein. "So kurz hinter einem Zaun besteht für den Piloten oder die Pilotin keinerlei Chance den Drachen rechtzeitig wahrzunehmen, um diesem gegebenenfalls ausweichen zu können. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Kollision, die das Leben unserer Besatzung gefährden würde", unterstreicht Bosch die Gefahr. Die Sicherheit von Crew und Besatzung spielt bei der DRF Luftrettung seit jeher eine zentrale Rolle.
Gefährdung von Hubschrauberbesatzung und Patienten
Kommen sich Hubschrauber und Drache zu nahe, kann das zu großen Schäden am Fluggerät und im schlimmsten Fall sogar zu einem Absturz des Hubschraubers führen und Menschenleben gefährden. Die Schnur des Drachens kann sich um den Rotorkopf aufspulen und somit die Steuerungsstangen verbiegen oder gar abreißen. Diese allerdings sind für die Steuerung des Hubschraubers unabdingbar. Auch im Fenestron, dem Heckrotor eines Hubschraubers, kann sich der Drache oder dessen Schnur verwickeln. "In Freiburg kam es zum Glück nicht soweit. Das war aber wirklich reines Glück. Ein Ausweichmanöver wäre nicht mehr möglich gewesen", führt Bosch weiter aus. "Den aktuellen Zwischenfall beim Einsatz der Kollegen nehmen wir daher sehr ernst und richten einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung, die Flugverbotszone rund um Flughäfen und Flugplätze unbedingt einzuhalten." Gerade Rettungshubschrauber wählen oftmals ungewöhnliche An- und Abflugstrecken, um mit dem normalen Flugplatzverkehr nicht in Konflikt zu geraten. Das bedeutet, dass der Hubschrauber sich unter Umständen in Bereichen bewegt, in denen die Bevölkerung nicht mit ihm rechnet.
Flugverbot rund um Flugplätze
Zur Vorbeugung solcher Situationen herrscht rund um Flugplätze und Flughäfen eine Flugverbotszone von 1,5 Kilometern. Diese gilt nicht nur für das Drachensteigenlassen, sondern zum Beispiel auch für Drohnen. Bei Nichteinhaltung spricht man von einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, der auch ein juristisches Nachspiel haben kann. "Drachensteigenlassen ist eine Freizeitbeschäftigung, die Spaß bereiten und nicht Leben gefährden soll", warnt der Sicherheitsexperte. Daher bittet die DRF Luftrettung alle Drachen- und Drohnenführer um Rücksichtnahme und um die Einhaltung der Flugverbotszonen. "Wir sind mit unseren rot-weißen Rettungshubschraubern täglich bundesweit im Einsatz, um Menschen schnelle medizinische Hilfe zu bringen. Im Notfall zählt dabei oft jede Minute. Wer den Einsatz von Rettungs- oder Intensivtransporthubschraubern behindert, gefährdet Menschenleben. Dessen sollte man sich bewusst sein", betont Bosch.
Die Luftrettungsstation Freiburg
Der Freiburger Hubschrauber der DRF Luftrettung mit dem Funkrufnamen "Christoph 54" ist täglich von 8.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang einsatzbereit und wird für dringende Patiententransporte sowie als schneller Notarztzubringer in der Notfallrettung alarmiert. Einsatzorte im Umkreis von 60 Kilometern kann die rot-weiße Maschine in maximal 15 Flugminuten erreichen. Die 1993 gegründete Station befindet sich am am Flugplatz Freiburg. Im Jahr 2020 wurde die H145, die mit einem Pilot, einem Notfallsanitäter und einem Notarzt besetzt ist, zu insgesamt 1.432 Einsätzen alarmiert. Zudem verfügt "Christoph 54" über eine fest installierte Rettungswinde mit 90 Metern Seillänge. Damit erreicht die Besatzung auch Verletzte in schwierig zugänglichen Gebieten.
Quelle: DRF Luftrettung (ots)