Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln
Archivmeldung vom 30.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttFahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.
"Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24.
Quelle: CHECK24 GmbH (ots)