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Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln

Archivmeldung vom 30.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln / Bild: "obs/CHECK24 GmbH"
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln / Bild: "obs/CHECK24 GmbH"

Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.

"Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24.

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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