Bei GMX muss für die Kündigung gezahlt werden
Archivmeldung vom 03.12.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakBei GMX gibt es ein Angebot, den ProMail- oder TopMail-Account für 30 Tage kostenlos zu testen. teltarif.de befasste sich mit dem äußerst fragwürdigen Kündigungsprozedere,
Der E-Mail-Anbieter GMX
sorgt derzeit für Unmut bei einigen seiner Kunden. Wer das
kostenpflichtige ProMail- oder TopMail-Angebot - wie beworben - 30 Tage
kostenfrei testen und anschließend wieder über das Online-Portal zum
kostenfreien FreeMail-Dienst wechseln will, erlebt eine unangenehme
Überraschung: GMX verlangt die Zusendung eines unterschriebenen
Fax-Formulars innerhalb von 5 Tagen.
Der Pferdefuß: Das Fax-Formular kann nicht etwa direkt von der
GMX-Seite downgeloadet werden, sondern muss per Fax kostenpflichtig
über eine 0180-5-Nummer
zu 14 Cent pro Minute abgerufen werden. Dabei darf der Faxabruf auch
nur montags bis freitags von 8 bis 22 und samstags von 9 bis 20 Uhr
erfolgen.
Betroffene Kunden berichten , bislang habe man das Formular auch im
Kundenbereich downloaden können. Aktuell funktioniere dies jedoch nicht
mehr. Ein Test von teltarif bestätigt dies: Den Menpünkt "Mein Account
- Info", in dem das Formular nach Aussage der GMX-Hilfeseiten zu finden
sein soll, gab es zumindest in dem von uns betrachteten Account
schlicht nicht (mehr).
Wie Kunden ohne Fax kündigen sollen, lässt GMX indes offen. Angesichts
des Zwangs zum Abruf über eine 0180-5-Rufnummer bleibt allerdings der
Verdacht, dass über diesen Weg noch einige Euro in die Kasse des
Anbieters gespült werden sollen. Zudem werden durch das komplizierte
Verfahren Kündigungswillige unter Umständen abgeschreckt oder dazu
verleitet, eine eventuell nahende Kündigungsfrist zu überschreiten.
Wird nicht rechtzeitig gekündigt, haben die Produkte TopMail und
ProMail eine Laufzeit von 12 Monaten.
Auch IT-Fachanwalt
Hagen Hild aus Augsburg glaubt, dass Kunden über das beschriebene
Vorgehen bei GMX absichtlich länger gebunden werden sollen als diesen
lieb ist. Grundsätzlich, so Hild, dürfe ein Anbieter eine Kündigung
nicht von einem speziellen Formular abhängig machen. Im Zweifel reiche
ein einfaches Kündigungsschreiben per Post in jedem Fall aus.
Sicherheitshalber sollte dann allerdings in ein Einschreiben investiert
werden. Alternativ könne die (individuell erstellte) Kündigung auch per
Fax mit Sendebestätigung versandt werden.
Teltarif hat die GMX-Pressestelle um eine Stellungnahme gebeten. Man schreibt : "Im Standardprozess beim Tarifwechsel über das GMX
Online-Postfach bekommt der Nutzer eine Telefonnummer angezeigt, unter
der er ein Fax-Formular anfordern kann. Nach dem Anruf auf der
angegebenen Nummer wird das Fax-Formular freigeschaltet." Einmal
angefordert, könne das Formular aber auch ausgedruckt und per Post
versandt werden.
Diese Aussage steht allerdings im klaren Widerspruch zum angezeigten
Text , der von einem Faxabruf spricht. Auf nochmalige
Anfrage räumte die Pressestelle ein, der Text sei "missverständlich
formuliert." Es handele sich nicht um einen Faxabruf, sondern eine
Hotline, die dem Kündigungswilligen das Formular im Online-Bereich
freischalte.
Im
Ergebnis bleibt die grundsätzliche Frage, weshalb zum Abruf eines
Kündigungsformulars der Anruf einer kostenpflichtigen 0180-5-Nummer
nötig sein soll. Das von GMX durchgeführte Vorgehen ist bürokratisch,
missverständlich und in dieser Art und Weise absolut unnötig. Schade,
dass man Kundenfreundlichkeit nicht auch per Anruf freischalten lassen
kann.