Abgezockt von der Raiffeisenbank und der Bausparkasse - Geschädigte für Presse gesucht
Archivmeldung vom 30.12.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie Raiffeisenbanken mit Bausparverträgen Kunden über den Tisch ziehen. Banken müssen Bausparverträge und Versicherungen verkaufen. Mittlerweile gehen sie schon genauso unseriös vor, wie manche Vermittler.
Besonders einfallsreich war ein Mitarbeiter einer Volks- und Raiffeisenbank. Ein
Kunde hatte bereits einen kleinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall
abgeschlossen um seine "Vermögenswirksamen Leistungen" einzahlen zu können.
Mittlerweile hatte er bereits ein kleines Guthaben auf seinem Bausparvertrag
angesammelt.
Dies weckte scheinbar die Gier des Bankmitarbeiters,
schnell Provisionen zu verdienen. Er überredete den Kunden, den Bausparvertrag
auf 200.000,-- € zu erhöhen. Der Kunde unterschrieb und die Abschlussgebühr
wurde sofort vom Bausparguthaben abgebucht.
Auf Nachfrage des VfE wurde
von der Raiffeisenbank mitgeteilt, dass der Kunde ein Haus bauen wollte und
deshalb die Erhöhung durchgeführt wurde. Bei dem Kunden handelt es sich um einen
indonesischen Koch mit 3 Kindern. Dieser wird wohl niemals in der Lage sein,
sich in Deutschland ein Haus zu bauen. Nebenbei wurden ihm auch noch mehrere
Lebensversicherungen verkauft.
Bei einer weiteren Kundin wurde ein festgeschriebenes Darlehen durch die Raiffeisenbank gekündigt, obwohl keine Rückstände vorhanden waren. Die Kündigung wurde begründet, dass durch eine Baufinanzierung des Ehemannes durch eine andere Bank ein zu hohes Risiko vorhanden sei.
Obwohl die Kündigung durch die Bank ohne Verschulden des Kreditnehmers erfolgte, verlangte die Raiffeisenbank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem sich die Kundin dagegen wehrte, wurde ihr von der Raiffeisenbank eine Frist gesetzt, bis zu dieser die Darlehensablösung incl. der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, würde die Kreditkündigung in die Schufa eingetragen und die Kundin somit als kreditunwürdig abgestempelt. Auf Druck dieser "Erpressung" wurde das Darlehen abgelöst.
Weitere Fälle sind uns bekannt. Diese Vorgehensweise trifft nicht nur auf die Raiffeisenbanken und die Bausparkasse Schwäbisch Hall zu, sondern auch auf andere Institute. Bei allen diesen Fällen handelt es sich um eine gravierende Falschberatung. Rechtsanwalt Tobias Neumeier rät, dass alle Betroffenen die Fälle prüfen lassen. Der VfE prüft alle Fälle und wird auch gegen diese Machenschaften vorgehen.
Für eine überregionale Tageszeitung sucht der Verein für Existenzsicherung e. V. Verbraucher, die ebenfalls von Banken oder Bausparkassen über den Tisch gezogen wurden. Schildern Sie Ihren Fall bitte der VfE-Redaktion ([email protected]).
Quelle: Pressemitteilung Verein für Existenzsicherung e. V.