Viel hilft nicht immer viel: Reinigungsmittel maßvoll und vorsichtig einsetzen
Archivmeldung vom 28.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttReinigungsmittel gehören nicht zu den Chemikalien, bei denen man gleich an Gesundheitsrisiken denkt. Schließlich dienen sie der Sauberkeit und Hygiene und kommen in jedem Haushalt vor. Falsch angewendet können sie aber dennoch der Gesundheit schaden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Reinigern und Flächendesinfektionsmitteln.
Mittel richtig wählen
"Um die Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sollte man möglichst Mittel auswählen, die für die Reinigungsaufgabe geeignet und gleichzeitig möglichst harmlos sind", rät Prof. Dr. Udo Eickmann, Gefahrstoffexperte der BGW. Die Berufsgenossenschaft weiß aus ihren Mitgliedsbetrieben, dass selbst in weniger hygienesensiblen Bereichen manchmal hochwirksame Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die potenziell gesundheitsschädliche Substanzen wie etwa Formaldehyd enthalten.
"Solche Gefährdungen lassen sich häufig vermeiden, indem man als erstes schaut, was vor Ort wirklich benötigt wird", erklärt Prof. Dr. Eickmann. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich dazu unter anderem von ihren Hygienefachleuten und Arbeitsschutzfachleuten beraten lassen. "Auch im Haushalt sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", so der Gefahrstoffexperte weiter. Desinfektionsmittel beispielsweise sind dort oft verzichtbar. "Wer es mit der Hygiene zu Hause übertreibt, belastet - neben der Umwelt - nicht nur sich und andere unnötig mit potenziell gesundheitsgefährdenden Substanzen", erläutert der Gefahrstoffexperte der BGW. "Es kann auch passieren, dass man dabei resistente Bakterienstämme züchtet."
Gebrauchsanweisung und Warnhinweise beachten
Weiter hilft eine sparsame Dosierung entsprechend der Gebrauchsanweisung, Belastungen durch Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel so gering wie möglich zu halten. Oft finden sich in der Gebrauchsanweisung zudem wichtige Warnhinweise zum jeweiligen Produkt. "Diese sollte man auch bei vermeintlich harmlosen Mitteln unbedingt vorab lesen", mahnt Prof. Dr. Eickmann. Bei neu gekauften Produkten sind sie mit Gefahrenpiktogrammen in rot umrandeten Rauten gekennzeichnet. Auf älteren Verpackungen finden sich die Warnsymbole teilweise noch in orangefarbenen Quadraten. Im Arbeitsleben ist der richtige Umgang mit Reinigungs- und Flächendesinfektionsmitteln auch ein Thema für die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung der Beschäftigten.
Niemals verschiedene Mittel mischen
Verschiedene Reinigungsmittel sollten nie miteinander gemischt werden. Andernfalls kann es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen. "Zum Beispiel kann beim Zusammentreffen von säurehaltigen und chlorhaltigen Reinigern giftiges Chlorgas entstehen, das die Atemwege verätzen kann", erläutert der Gefahrstoffexperte der BGW.
Nur geeignete und beschriftete Behälter verwenden
Weiter rät Prof. Dr. Eickmann, grundsätzlich keine Mittel zu verwenden, deren Verpackung kein Etikett trägt: "Erstens fehlen dort die Gebrauchsanweisung und etwaige Warnhinweise und zweitens lässt sich bei ungekennzeichneten Gefäßen nur vermuten, was drin ist." Ein absolutes Tabu ist für ihn das Umfüllen von Chemikalien in Lebensmittelgefäße: "Selbst bei genauer Beschriftung wäre die Verwechslungsgefahr zu groß."
Haut- und Atemwegskontakt vermeiden
Schon Wasser allein löst die schützenden Fette aus der Haut, Reinigungsmittel verstärken das noch. Viele Reiniger enthalten sogar reizende oder ätzende Substanzen, das gleiche gilt für Flächendesinfektionsmittel. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe mit langen Stulpen schützen bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten die Haut. "Am besten schlägt man die Stulpen um, damit keine Flüssigkeit in die Handschuhe hineinläuft", rät Prof. Dr. Eickmann. Um die Atemwege zu schützen empfiehlt er dringend, statt Sprays lieber Wischprodukte einzusetzen: "Beim Wischen gelangen weniger Inhaltstoffe in die Raumluft."
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (ots)