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Stellungnahme Jaguar/Land Rover zu GAT

Archivmeldung vom 27.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Von der Deutschen Umwelthilfe wird behauptet, dass Jaguar und Land Rover Original Nachrüstfilter von der Rückgabe der Allgemeinen Betriebserlaubnis der GAT Filter betroffen sind. Dies ist nicht der Fall.

Jaguar und Land Rover bietet seit Anfang 2006 Nachrüstsätze für einige Dieselmodelle an. Diese Russpartikelfilter verfügen jeweils über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die Erteilung der ABE bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend der Anlage XVI zu §47 Abs. 3a erfüllt worden sind. Diese Jaguar und Land Rover Originalfilter haben eine allgemein gültige Jaguar und Land Rover Betriebserlaubnis und sind in keinster Weise von der Rückgabe der GAT ABEs betroffen. Der Handel verfügte jedoch anfangs über einige Filter mit GAT ABE. Der Verkauf dieser Filter wurde mit Wirkung vom 20. November eingestellt. Jaguar und Land Rover bieten mittlerweile in allen neuen Modellen X-TYPE 2.2D, S-TYPE 2.7 D und XJ 2.7 D sowie Freelander TD4, Discovery TDV6, Range Rover Sport TDV6 und TDV8 sowie Range Rover TDV8 serienmäßige werksseitige Russpartikelfilter Systeme an.

Quelle: Pressemitteilung Jaguar und Land Rover in Deutschland

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