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Kündigung des Handyvertrags: Bitte nicht per Telefon

Archivmeldung vom 30.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Handy: Lügende User verhalten sich anders.
Handy: Lügende User verhalten sich anders.

Bild: Kigoo Images, pixelio.de)

Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, der sollte dies möglichst nicht per Telefon tun. Davor warnt das Telekommunikations-Portal Smartklar.de. "Am sichersten ist noch immer die gute alte Kündigung per Einschreiben", heißt es. Viele Anbieter fordern zwar einen Rückruf, um die Kündigung zu bestätigen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, vom Hotline-Mitarbeiter überredet zu werden - schlimmstenfalls muss man danach sogar einen teureren Handyvertrag zahlen als vorher.

Daher gilt: Wer Ärger vermeiden will, der kündigt per Einschreiben. So hat man den Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig verschickt wurde. Bitten um Rückrufe des Anbieters bezüglich der Kündigung sollte man ignorieren - es reicht aus, dass der Anbieter die Kündigung erhalten hat. Eine erneute Bestätigung ist nicht nötig.

Auch von Online-Kündigungen sollte man absehen, warnt Smartklar.de. So bieten viele Anbieter mittlerweile zwar die Option, im Online-Kundenportal per Mausklick zu kündigen. Dahinter verbirgt sich aber oft eine Mogelpackung: "In der Regel muss man diese Online-Kündigung dann aber wiederum per Telefon bestätigen, sonst gilt sie nicht", schreibt das Verbraucherportal. Besser ist es daher, den eher unbequemen Weg gehen: Also ein Kündigungsschreiben aufzusetzen und per Brief an die Adresse schicken, die im Impressum steht. Kündigungsvorlagen gibt es im Internet.

Weitere Infos zur Handyvertrags-Kündigung: https://www.smartklar.de/mobilfunk/kuendigung/

Quelle: Smartklar.de (ots)

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