Neue Probleme für Volkswagen: hunderttausende Autokreditverträge der Volkswagen Bank rechtsfehlerhaft
Archivmeldung vom 24.04.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Stiftung Warentest berichtet über einen vor dem Landgericht Berlin anhängigen Prozess gegen die Volkswagen Bank, der für den Volkswagen-Konzern sehr teuer werden könnte. In dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier geführten Verfahren verlangt der Kläger die Rückabwicklung seines widerrufenen Autokreditvertrages.
Nach geltendem Recht können Verbraucher ihre Darlehensverträge zeitlich unbeschränkt widerrufen, wenn die Bank ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Das ist nach Ansicht der Rechtsanwälte bei nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010 der Fall. Die Besonderheit für Kreditverträge, die seit dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wenn Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden." Dies kommentiert die Stiftung Warentest, die den Musterprozess in Berlin beobachtet hat, wie folgt: "Wenn die Bank schlecht über Rechte und Pflichten rund um den Darlehensvertrag informiert, fahren die Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen Konditionen."
Das Widerrufsrecht beschränkt sich nicht auf die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge, sondern steht allen Autokäufern zu, die ihren VW, Audi, Seat oder Skoda bei der Volkswagen Bank oder deren Zweigniederlassungen (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank) finanziert haben. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die VW-Bank etwa 2,15 Millionen Finanzierungsverträge im Bestand und die Forderungen aus diesen Verträgen beliefen sich auf 23,3 Milliarden Euro. Allerdings sind Verträge gewerblicher Kunden nicht widerrufbar.
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass auch viele Kreditverträge anderer Autobanken fehlerhafte Belehrungen enthalten und daher ebenso widerrufbar sind.
Quelle: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB (ots)