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Iban-Verweigerern drohen Verzugszinsen und Mahngebühren

Archivmeldung vom 12.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Bankkunden, die bei Zahlungen ab 1. Februar nicht die neue 22-stellige Kontonummer Iban benutzen, droht Ungemach.

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. "Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren und Ärger", sagte vzbv-Experte Frank-Christian Pauli der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Die Iban, die das alte Verfahren mit Bankleitzahl und Kontonummer ersetzt, wird ab Februar auch für alle privaten Kunden von Banken und Sparkassen verpflichtend. Unternehmen und Vereine müssen es bereits seit August 2014 anwenden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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