Opel-Abgasskandal: KBA erlässt neue amtliche Rückrufe
Archivmeldung vom 10.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist wieder einmal um neue Rückrufmaßnahmen des Fahrzeugherstellers Opel reicher. Die Folge: Opel versinkt immer tiefer im Abgasskandal. Mehr und mehr Opelfahrzeuge sind von den Rückrufen des KBA betroffen. Von der am 17.02.2022 veröffentlichten Rückrufaktion (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) sind 74. 554 Fahrzeuge umfasst. Weltweit sind sogar über 400.000 Fahrzeuge allein von dieser Aktion betroffen.
Der amtliche Rückruf (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) umfasst die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l-Dieselmotor der Zulassungsnorm Euro 6 und somit einige besonders beliebte Modelle des Herstellers.
Bereits im vergangenen Jahr wurden unzulässige Abschalteinrichtungen an anderen beliebten Fahrzeugen des Herstellers festgestellt. Davon umfasst sind nach Angaben des KBA nachfolgende Opel-Modelle:
- Corsa (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
- Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
- Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
- Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
- Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
- Astra (Van) (Baujahr 2015)
- Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
- Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
- Insignia (Baujahr 2015-2016)
Opel ist bereits seit 2015 in den Abgasskandal verstrickt. Das KBA entdeckte schon zu diesem Zeitpunkt mehrere unzulässige Funktionen zur Manipulation der Abgasreinigung in Opel-Dieselmotoren. Opel hatte jedoch stets bestritten, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Vielmehr beharrte Opel darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten wurden. Das KBA bestätigt mit den nun veröffentlichten Rückrufmaßnahmen wieder einmal das Gegenteil.
Software-Update: Ja oder Nein?
Sie sollten sich in jedem Fall durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen, bevor Sie ein Software-Update aufspielen lassen. Von dem Aufspielen eines Software-Update zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte rät die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ab. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Unter anderem kann es zu einer nachlassenden Leistung oder einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einem höheren Verschleiß des Motors kommen. Sie sollten sich daher fragen: Wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update "ganz schnell und einfach" ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre - warum wurde dieses Update dann nicht direkt aufgespielt?
Das Aufspielen des Software-Updates dient unserer Ansicht nach lediglich der "Vertuschung" ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art "Kompromiss" vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.
Sollten Sie das Software-Update aufspielen lassen, besteht bei der Durchführung eines Beweisverfahrens innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens keine Möglichkeit mehr, die Täuschung anhand der ursprünglichen Software zu belegen.
Quelle: Rogert & Ulbrich (ots)