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Datenschutzbeauftragte interveniert bei DAK Krankenkasse bpa Beschwerde gegen Datensammelwut erfolgreich

Archivmeldung vom 04.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dem bpa in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die "Selbstauskunftsbögen" nicht mehr einsetzen wird. "Das ist ein schöner Erfolg des bpa und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben. Die Bundesdatenschutz-beauftragte teilt die Auffassung des bpa, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist", macht bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer von sich reden gemacht und erhebliche Verunsicherung - nicht nur bei den in der Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen - ausgelöst. Mittels eines dubiosen "Selbstauskunftsbogens" wurden die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert.

Die DAK Gesundheit hatte zwar bereits auf den massiven Druck reagiert und die "Selbstauskunftsbogen" zurückgezogen. "Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird", erklärt Bernd Tews.

"Leider lässt die DAK Gesundheit aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht. Sie sucht unter Verwendung von geschützten Patientendaten die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifelt deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an. Auch dieses Vorgehen wird der bpa auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen", so Tews abschließend.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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