Gefälschte Star-Wars-Artikel können gefährlich sein
Archivmeldung vom 16.12.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Filmstart des neuen Star-Wars-Films wird den Ansturm auf passende Fanartikel noch weiter steigern. Doch wie von fast allen Markenprodukten gibt es auch von den Krieg-der-Sterne-Artikeln inzwischen zahlreiche Fälschungen. Betrüger bieten sie bevorzugt im Internet an – auf Online-Marktplätzen, über neu geschaffene Online-Shops oder sogar täuschend echt wirkende Star-Wars-Websites. Der Online-Markenschutz-Spezialist NetNames warnt in dem Zusammenhang, dass besonders Plagiate von elektronischen Artikeln – wie etwa vom App-gesteuerten Droid BB-8 oder dem Jedi-Lichtschwert – gefährlich sein können.
"Geschenkekäufer sollten sich auch und gerade bei fast ausverkauften Produkten oder besonders verlockenden Preisen Zeit nehmen, um ein Gefühl für die Echtheit des Angebots zu bekommen", so André Stadelmaier, Sprecher von NetNames Deutschland. "Sonst drohen zu Weihnachten nicht nur Enttäuschungen, sondern sogar Verletzungen."
"Angesichts des aktuellen Star-Wars-Hypes werden viele das ein oder andere Merchandising-Produkt in den nächsten Tagen noch als Weihnachtsgeschenk besorgen wollen", erläutert Stadelmaier die Hintergründe. "Doch gerade jetzt ist die Gefahr, auf Fälschungen zu stoßen, besonders groß. Denn so kurzfristig werden einige Artikel bei den etablierten Händlern bereits ausverkauft sein. Fündig werden Geschenkesuchende dann nur noch bei kleineren Online-Shops oder bei Händlern auf Online-Marktplätzen, unter denen sich leider immer wieder Betrüger finden. Doch auch hinter sehr professionell aussehenden Websites mit offiziell klingenden Webadressen stecken mitunter Kriminelle, die schnelles Geld machen wollen. Zum Glück lässt sich das Risiko, hereinzufallen, mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen deutlich minimieren."
Hinweise, die stutzen lassen sollten
Stadelmaier weiter: "Um nicht auf Betrüger hereinzufallen und minderwertige oder sogar gefährliche Produkte zu erwerben, sollten Verbraucher bei ihnen unbekannten Anbietern unbedingt versuchen, vor der Bestellung ein Gefühl für die Echtheit und Vertrauenswürdigkeit eines Angebots zu bekommen. Ein guter Indikator für ein gefälschtes Produkt ist der Preis. Wer sich umschaut und eine Website entdeckt, die ein Produkt sehr viel günstiger anbietet als andere Anbieter, sollte sich den Kauf zweimal überlegen. Vielleicht ist das Angebot dann tatsächlich zu gut, um wahr zu sein."
"Stutzen sollten Käufer auch, wenn die Domain noch nicht lange vergeben ist", ergänzt André Stadelmaier. "Über die Website www.who.is lässt sich das meist schnell herausfinden. Nach Eingabe der Händler-URL zeigt das Portal – abhängig von der jeweiligen Domain-Endung – verschiedene Daten zur Website an, darunter auch das Datum der Registrierung. Ist die Webseite schon mehrere Jahre alt, ist dies ein Zeichen dafür, dass sie vertrauenswürdiger ist als eine Seite, die zum Beispiel erst vor wenigen Monaten registriert wurde."
Ein weiterer Punkt sind laut Stadelmaier Kundenbewertungen: "Wichtig ist die Meinung anderer Nutzer über die Website oder den Markthändler. Gefällt-mir-Angaben und Follower in den sozialen Medien können den Eindruck von Authentizität geben, lassen sich von Betrügern jedoch leicht kaufen. Verbraucher sollten sich daher gezielt nach aufwändiger, differenzierter geschriebenen Bewertungen zur Website umschauen. Diese lassen sich zwar ebenfalls fälschen, aber das ist deutlich schwieriger und zum Teil auch erkennbar."
André Stadelmaier abschließend: "Ein guter Indikator ist letztlich noch, dass die Webseite ein Sicherheitszertifikat verwendet. Website-Betreiber, die sich um den Schutz der persönlichen Daten der Kunden sorgen, werden immer in SSL-Verschlüsselung investieren. Werden die Daten verschlüsselt übertragen, wird dies mit dem Symbol eines Vorhängeschlosses in der Adresszeile des Browsers markiert. Darüber hinaus gehende Sicherheitsvorgaben erfüllt der Website-Betreiber, wenn die Adresszeile vom Browser zusätzlich farbig hervorgehoben wird. Für diese Hervorhebung muss er sich vorab besonders strengen Überprüfungen unterziehen."
Quelle: NetNames