Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Verbraucherinfos Jetzt sanieren: Austausch alter Holzöfen gesetzlich vorgeschrieben

Jetzt sanieren: Austausch alter Holzöfen gesetzlich vorgeschrieben

Archivmeldung vom 26.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Holzofen (Symbolbild)
Holzofen (Symbolbild)

Bild: Stefan Ulbricht / pixelio.de

Es sind zwar noch gut drei Jahre Zeit, bis die letzten veralteten Holzfeuerungen zu modernisieren sind, doch wer vorausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft seine in die Jahre gekommene Feuerstätte aus. Dazu rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., um im Hinblick auf die letzte Frist der 1. BImSchV Ende 2024 schon heute ganz entspannt auf der sicheren Seite zu sein.

Hinzu kommt: Ofenbesitzer, die jetzt modernisieren, senken auf Anhieb ihre Brennstoffkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe

Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Feuerstätten. Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen. Demnach schätzt der Verband, dass bis zum Ablauf der Frist insgesamt bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.

Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.

Bei Nichtbeachtung droht Stilllegung

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, ist er verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Gleiches gilt bereits jetzt für alle Geräte mit einer Typprüfung bis Ende 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist. Haushalte, die eine solche Feuerstätte bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten umgehend handeln. Sonst steht der Ofen vor dem Aus. Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de

Quelle: HKI (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte posse in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige