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Illegale Zweitlotterien im Internet

Archivmeldung vom 13.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg/Lotto Baden-Württemberg"
Bild: "obs/Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg/Lotto Baden-Württemberg"

Der Klassiker LOTTO 6aus49 ist das beliebteste deutsche Glücksspiel. In Baden-Württemberg spielt jeder Fünfte regelmäßig Lotto. Nun sorgen Meldungen zu einem angeblich im Internet erzielten Jackpot-Gewinn für Verwirrung. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH warnt vor der Teilnahme an diesen in Deutschland illegalen Online-Zweitlotterien.

"Sachse knackt Lotto-Jackpot und muss um Gewinn bangen" titelten die "Dresdner Neueste Nachrichten" am Freitag (12. Februar). Was steckt dahinter? Ein Lottospieler aus dem Freistaat soll bei der Ziehung am vergangenen Samstag über 14 Millionen Euro gewonnen haben. Der Glückspilz gab seinen Tipp allerdings nicht bei einer der staatlichen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks ab, sondern bei "lottoland.com". Dieser Anbieter ist ausschließlich im Internet tätig und hat seinen Sitz in der Steueroase Gibraltar. In Deutschland besitzt "lottoland.com" keine behördliche Erlaubnis.

"Vielen Online-Tippern hierzulande ist gar nicht bewusst, dass sie bei Anbietern wie 'lottoland.com' an schwarzen Lotterien teilnehmen. Diese Angebote leiten den Verbraucher in die Irre. Der Tipper geht davon aus, am deutschen Lotto teilzunehmen - dabei schließt er lediglich eine Wette auf den Ausgang der Lottoziehung ab", betont Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. "Gerade im Gewinnfall kann dies zu ungeahnten Schwierigkeiten führen", warnt die Lotto-Chefin. So sei der Kunde bei einem Millionen-Jackpot von der Zahlungsfähigkeit des Anbieters abhängig.

"lottoland.com" entrichtet außerdem keine Lotteriesteuer in Deutschland. Damit sind dort erzielte Gewinne von deutschen Tippern im Gegensatz zu Gewinnen bei den staatlichen Gesellschaften auch nicht steuerfrei. Hinzu kommt, dass "lottoland.com" keine Abgaben für gute Zwecke abführt, wie es beim deutschen Lotto der Fall ist. Der Anbieter entzieht damit dem Gemeinwohl und dem Sport erhebliche finanzielle Mittel, denn diese Bereiche werden durch die Reinerträge der staatlichen Lotterien jedes Jahr in Milliardenhöhe gefördert.

Ende 2015 veröffentlichten die deutschen Aufsichtsbehörden eine white list. In dieser Liste sind diejenigen Anbieter enthalten, die in unterschiedlichen Glücksspielsegmenten eine gültige Erlaubnis aus Deutschland besitzen. "Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den Wildwuchs der vergangenen Jahre zu beseitigen. Alle Anbieter, die nicht auf dieser Liste stehen, agieren in Deutschland ohne gesetzliche Erlaubis", so Caspers-Merk.

Glücksspielanbieter mit einer Erlaubnis aus Deutschland: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/white_list.pdf

Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (ots)

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