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Falsche Zinsgutschriften: Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen

Archivmeldung vom 19.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige Zinsen gutgeschrieben, weil einige Kreditinstitute den Zinssatz in unzulässiger Weise reduzieren. Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank einfordern.

Die Verbraucherzentralen haben bereits in der Vergangenheit über falsch berechnete Zinsgutschriften für langfristige Sparverträge informiert. Falsche Zinsberechnungen sind darauf zurückzuführen, dass in Sparverträgen oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen.

Anhaltende Verbraucherbeschwerden veranlassen die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu, erneut auf das Problem hinzuweisen. Banken und Sparkassen dürfen zwar den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht willkürlich. Das Verfahren der Zinsänderung muss transparent und nachvollziehbar sein. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent.

Betroffene Verträge

Aufgefallen sind den Marktwächter-Experten die reduzierten Zinsanpassungen unter anderem bei Riester-Banksparplänen und folgenden Sparprodukten: "Prämiensparen flexibel", "Vermögensplan" und "VorsorgePlus" der Sparkassen sowie "VR-Zukunft" der Volksbanken. Abgeschlossen überwiegend in den 1990er- und 2000er-Jahren beinhalten solche langfristigen Sparverträge einen variablen Zinssatz.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits die Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die Sparkasse Heidelberg sowie die Raiffeisenbank Südhardt erfolgreich abgemahnt. Gegen die Kreissparkassen Tübingen und Kaiserslautern hat sie Unterlassungsklagen eingereicht. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vergleichbare Fälle unwirksamer Zinsänderungsklauseln beobachtet und Zinsen nachberechnet. Jüngst hat sie eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben, der sich betroffene Verbraucher noch anschließen können (https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage). Verbraucher, die ähnliche Sparverträge haben und ihre Zinsen nachrechnen lassen möchten, erhalten individuelle Hilfe in einer Verbraucherzentrale vor Ort.

Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Quelle: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (ots)

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