Der Schulweg muss vor allem sicher sein - Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas
Archivmeldung vom 13.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Sommerferien sind in den vielen Bundesländern vorbei. Zigtausende von Kindern und Jugendlichen machen sich wieder auf den Schulweg und der birgt Risiken. Das belegen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Besonders häufig verunglücken Kinder am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicherer machen.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät Eltern von ABC-Schützen, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach abzulaufen. Eltern sollten beim Üben Wert darauf legen, dass ein Kind am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße wirklich überquert.
Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Deshalb sollte man mit seinem Nachwuchs zu Zeiten unterwegs sein, zu denen er üblicherweise zur Schule geht.
Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.
Wegen der Haftungsprivilegierung von unter Zehnjährigen müssen Autofahrer also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Lautet die Antwort: ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung.
Quelle: HUK-COBURG (ots)