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Torunfall: OLG Hamm entlastet Jugendtrainer

Archivmeldung vom 05.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Smola / pixelio.de
Bild: Peter Smola / pixelio.de

Dieses Urteil interessiert alle Sportvereine: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines Fußballjugendtrainers aufgehoben, den das Landgericht Detmold 2015 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2000 Euro Strafe unter Strafvorbehalt verurteilt hatte. Das berichtet das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt (Wochenendausgabe).

2013 war während eines Jugendfußballturniers in einem Geräteraum ein ungesichertes Tor umgekippt und hatte einen Elfjährigen schwer verletzt. Amtsgericht und Landgericht warfen dem Jugendtrainer vor, seine Aufsichtspflicht nicht erfüllt zu haben. Er hätte überprüfen müssen, ob das Tor gesichert gewesen sei. Das Oberlandesgericht entschied nun im Revisionsverfahren, das Urteil sei rechtsfehlerhaft. An den Träger eines Ehrenamtes dürften "keine übersteigerten Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie" gestellt werden. Beim Landgericht Detmold muss nun eine andere Kammer den Fall unter dieser Maßgabe neu verhandeln.

Aktenzeichen III-3 RVs 91/15--

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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