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DDR-Eisenbahner haben keinen Anspruch auf höhere Renten

Archivmeldung vom 12.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden von zwei früheren DDR-Eisen- bahnern. www.ngo-online.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Im Alterssicherungssystem der DDR gab es seit 1956 für Eisenbahner eine besondere Form der Altersversorgung, deren Leistungen über die der Sozialpflichtversicherung hinausgingen. Die Reichsbahn galt als ein Schlüsselsektor der DDR-Wirtschaft.

Zur Rechtfertigung dieses Vorgehens verwies das Verfassungsgericht jetzt auch darauf, dass ehemalige Beschäftigte der Reichsbahn als Bestandsrentner an den "erheblichen Sonderanpassungen" der Renten in den Jahren 1990 und 1991 teilgenommen hätten. Auch ein Vergleich mit Pensionären und Rentnern der Deutschen Bundesbahn komme nicht in Betracht.

Der Gesetzgeber müsse die Ost-Eisenbahner nicht so behandeln, "als hätten sie ihre Erwerbsbiografie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt". (AZ: 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - Beschluss vom 30. August 2005)

Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12025

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