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Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgelände kontrollieren

Archivmeldung vom 10.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Polizeibeamten ist es erlaubt, die TÜV-Plakette eines Autos selbst dann zu kontrollieren, wenn der Wagen auf einem Privatgelände abgestellt ist. „Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist“, sagte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei.

„Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt“, ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden. ACE-Experte Lempp: „Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige TÜV- und ASU-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird“. Es spiele folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolge. Der ACE Anwalt rät: Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es eben abmelden, gegebenenfalls nur vorrübergehend.

Quelle: ACE Auto Club Europa

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