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Muß ich die GEZ in meine Wohnung lassen?

Archivmeldung vom 23.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Vielerorts herrscht die Ansicht, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) dürfe in Wohnungen nach unangemeldeten Geräten suchen.

So oft diese Ausage auch wiederholt wird, sie ist falsch.  Richtig ist, daß die GEZ keinerlei Befugnisse hat und Sie die Mitarbeiter nicht in Ihre Wohnung lassen müssen. Der GEZ-Mitarbeiter hat die gleichen Rechte wie jeder andere Passant, der bei Ihnen klingelt und nach unangemeldetetn Radios oder Fernseher fragt - nämlich gar keine.  Die GEZ kann auch keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirken - und wenn wir schon dabei sind: Peilwagen, mit denen unangemeldete Fernseher und Radios aufgespürt werden gibt es auch nicht.

Möchten Sie darüber hinaus noch erfahren, warum Eltern nicht für Ihre Kinder haften, oder warum es das Delikt der "Zechprellerei" nicht gibt, dann schauen Sie sich das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" aus dem Ullstein Verlag an.




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