Muß ich die GEZ in meine Wohnung lassen?
Archivmeldung vom 23.05.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlVielerorts herrscht die Ansicht, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) dürfe in Wohnungen nach unangemeldeten Geräten suchen.
So oft diese Ausage auch wiederholt wird, sie ist falsch.
Richtig ist, daß die GEZ keinerlei Befugnisse hat und Sie die
Mitarbeiter nicht in Ihre Wohnung lassen müssen. Der GEZ-Mitarbeiter
hat die gleichen Rechte wie jeder andere Passant, der bei Ihnen
klingelt und nach unangemeldetetn Radios oder Fernseher fragt - nämlich
gar keine. Die GEZ kann auch keinen richterlichen
Durchsuchungsbeschluß erwirken - und wenn wir schon dabei sind:
Peilwagen, mit denen unangemeldete Fernseher und Radios aufgespürt
werden gibt es auch nicht.
Möchten Sie darüber hinaus noch erfahren, warum Eltern nicht für
Ihre Kinder haften, oder warum es das Delikt der "Zechprellerei" nicht
gibt, dann schauen Sie sich das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" aus
dem Ullstein Verlag an.