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Schlüssel war weg: Versicherter blieb auf Einbruchsschaden sitzen

Archivmeldung vom 07.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar in seinem Auto in einer Aktentasche liegen lassen - noch dazu mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Kriminelle brachten die Schlüssel in ihren Besitz und stahlen aus der Wohnung Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von über 64.000 Euro.

Der Bestohlene forderte von seiner Hausratversicherung Schadenersatz und berief sich auf die "erweiterte Schlüsselklausel" - also einen Einbruch nach vorherigem Schlüsseldiebstahl. Er konnte jedoch nicht nachweisen, dass er tatsächlich das Auto abgeschlossen hatte, es gab keine Aufbruchsspuren. Daraufhin wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden, dass die Versicherung keinen Schadenersatz leisten müsse.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen IV ZR 118/22)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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