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Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, unabhängig vom Alter in die höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden

Archivmeldung vom 11.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, in die höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden - egal, wie alt er wirklich ist. Denn eine Staffelung der Gehälter allein nach Lebensalter ist diskriminierend und damit rechtswidrig.

Das folgt nach einem Bericht des "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) aus einem neuen Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin. Geklagt hatte ein 39-jähriger  Angestellter des Landes Berlin,  der bezahlt werden wollte wie ein 47-Jähriger. Die 20. Kammer des  Landesarbeitsgerichts unter Vorsitz von Peter Rausch gab ihm Recht. Berlin muss den Mann rückwirkend zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe eingruppieren und entsprechend vergüten. Im öffentlichen Dienst in Berlin gibt es nach Angaben des "Tagesspiegel" annähernd 50.000 Arbeiter und Angestellte, die nach BAT bezahlt werden. Für das Land kann das Urteil also teuer werden. Es trifft außerdem in eine Zeit festgefahrener Tarifverhandlungen und Streiks. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte den Richterspruch und kündigte an, allen Mitgliedern dazu zu raten, ihren Anspruch schnellstmöglich geltend zu machen.

Quelle: Der Tagesspiegel

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