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Erfolg für Verbraucher: Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung

Archivmeldung vom 21.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der Gerichtsbeschluss wurde in der vergangenen Woche verkündet (Az. 03-06 O 6/22).

LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. Die zuständige Richterin bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick.

"Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht", erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.

Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 2022 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt - ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskunden. Im Februar hatte der Versorger den Preis dann auf immer noch deutlich überhöhte 57,70 Cent gesenkt. Das Gericht verlangt, alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln.

Aufgrund der Pleiten zahlreicher Versorger sind in den vergangenen Monaten hunderttausende Stromkunden in die Ersatzversorgung gefallen. Doch die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kunden in der Grundversorgung ist durch die Preisspaltung ausgehebelt worden. Viele zahlen überteuerte Preise.

"Das System der Grund- und Ersatzversorgung ist überholt. Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbraucher überhöhte Tarife zu verlangen. Die jüngsten Fälle von Preisspaltung sind nur die Spitze des Eisberges", erläutert Adam. LichtBlick, selbst auch Grundversorger in mehreren Gebieten, fordert eine grundlegende Reform der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger.

Quelle: LichtBlick SE (ots)

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