PKV-Beiträge steigen wie nie zuvor: Mehrere Gerichte erklären Beitragserhöhungen für unwirksam
Archivmeldung vom 19.11.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttGerade erhalten viele Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV) Post mit verheerendem Inhalt: Die Beitragserhöhungen für 2021 fallen vielfach gigantisch aus. Für viele Privatversicherte ist das ein Schock, mussten sie doch schon in den vergangenen Jahren stetig immer mehr zahlen.
Doch für die gebeutelten Versicherten ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller Versicherungsanbieter. Große Krankenversicherungen mit Millionen Kunden wie die AXA, Barmenia oder die DKV wurden bereits vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten zu Rückzahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe verurteilt. Über solche Summen dürften sich Versicherte gerade jetzt besonders freuen.
Beitragserhöhungen müssen plausibel begründet sein
Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben. Dies stellte im Januar 2020 auch das OLG Köln in einem aufsehenerregenden Urteil gegen die AXA fest (Aktenzeichen 9 U 138/19).
Der gefürchtete Brief mit der Ankündigung einer Erhöhung ist zugleich Ausgangspunkt für die Rückforderung. Denn die darin enthaltenen Angaben zur Begründung waren insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich, der Informationsgehalt dünn. Zu dünn, wie die Kölner Richter entschieden. Erhöhungen auf Basis so floskelhafter Begründungen sind unwirksam, so der Versicherungssenat des OLG Köln.
"Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat. Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen Fällen nicht erfüllt." so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der bundesweit tätigen Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei ist eine der führenden Kanzleien in der Rückforderung zu Unrecht erhöhter Beiträge und hat bereits gegen mehrere Versicherungen erfolgreich geklagt.
Klagewelle trifft gesamte PKV-Branche
Die Liste gewonnener Verfahren lässt sich sehen. Neben der AXA und der zum ERGO-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge, die die Anwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in diesen Verfahren für ihre Mandanten erstreiten konnten, lagen zwischen 3.500 und über 10.000 Euro.
"Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte dem OLG Köln anschließen werden", so Ruvinskij. Allianz, DKV, Central Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna - die Liste umfasst laut Ruvinskij praktisch alle Versicherungen.
Hohe Belastung durch PKV-Kosten
Aktuell müssen viele Privatversicherte, insbesondere Selbstständige, starke Einkommenseinbußen hinnehmen. Da kommt die Möglichkeit, hohe Rückforderungen zu erhalten, wie gerufen. Auch im Alter, wenn ein Wechsel zur "gesetzlichen" ausgeschlossen ist, wird die "Kostenfalle" PKV häufig zum Problem. "Es ist ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen." empfiehlt Ilja Ruvinskij.
Quelle: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei (ots)