BGH weist Revisionen zu Nachzahlungen für Prämiensparer zurück
Archivmeldung vom 09.07.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesgerichtshof hat am Dienstag zwei Revisionen von Verbraucherschutzverbänden in Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen zurückgewiesen.
Die Verbände wollten erreichen, dass die Zinsanpassungen für
Prämiensparverträge auf der Grundlage von gleitenden Durchschnittswerten
der letzten zehn Jahre der Umlaufsrenditen inländischer
Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren
vorzunehmen sind. Der zuständige elfte Zivilsenat argumentierte jedoch,
dass Sparer mit dieser Methode bereits im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses überwiegend an die Zinsentwicklung zurückliegender
Jahre gebunden wären, da künftige Zinsänderungen in den maßgeblichen
Durchschnittszins nur entsprechend ihrem Zeitanteil einfließen würden.
Verbraucherschützer
zeigten sich dennoch zufrieden, da die vorausgegangenen Urteile von
zwei Oberlandesgerichten Nachzahlungen für Prämiensparer bringen. Es sei
ein guter Tag für geprellte Prämiensparer, sagte Ramona Pop, Vorständin
des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Der Bundesgerichtshof hat
einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu
berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich
aus Entschädigungen in die Wege leiten", so Pop. Prämiensparern stünden
"erhebliche Nachzahlungen" zu.
Andreas Eichhorst, Vorstand der
Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich erfreut darüber, dass nun
Rechtssicherheit geschaffen wurde. "Alle Sparkassen stehen jetzt in der
Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen", so Eichhorst. "Wir sind stolz
und freuen uns, dass sich die intensive Arbeit der letzten Jahre
ausgezahlt hat."
Quelle: dts Nachrichtenagentur