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Kriminell: Baumschnitt nicht als Osterfeuer verbrennen

Archivmeldung vom 18.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein Osterfeuer
Ein Osterfeuer

Bild: Shotfactory / pixelio.de

Vor Ostern noch den eigenen Garten auf Vordermann bringen: Da kommt so mancher Gartenbesitzer auf die Idee, mit den frisch geschnittenen Ästen ein Osterfeuer zu entzünden. Doch es drohen drastische Strafen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Strenge Auflagen, hohe Bußgelder

Für ein Osterfeuer ist in der Regel eine Genehmigung notwendig - die Privatpersonen normalerweise meist gar nicht bekommen. Die Vorgaben können je nach Stadt und Gemeinde unterschiedlich sein. Deshalb müssen Gartenbesitzer im Vorfeld bei der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt nachfragen. Wer das versäumt, hat das Nachsehen, wenn Nachbarn die Feuerwehr alarmieren. Unter Umständen müssen sie dann für die Kosten des Einsatzes aufkommen. "Die meisten Städte und Gemeinden erlauben Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie tatsächlich der Brauchtumspflege dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. "Diese werden aber in diesem Jahr wohl erneut ausfallen."

Grundsätzlich gibt es bei Osterfeuern strenge Vorgaben zum Brand- und Umweltschutz. "Damit das Feuer nicht überspringt, müssen sie zu Bäumen und Gebäuden mindestens 50 Meter Abstand haben, zu Straßen mindestens 100 Meter. Allerdings gibt es hier regionale Unterschiede", erklärt der R+V-Experte. In Waldnähe ist Feuer grundsätzlich verboten. Außerdem gehören weder Abfälle noch Sperrmüll, behandeltes Holz oder frischer Baumschnitt in die Flammen, um starke Rauchentwicklung und giftige Gase zu vermeiden. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden - bis zu 50.000 Euro sind laut Umweltbundesamt für Verstöße gegen das Umweltrecht möglich.

Quelle: R+V Infocenter (ots)


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