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Durstiger Radler

Archivmeldung vom 14.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Student war sturzbetrunken, als er nach einer Unifeier auf sein Rad stieg und losfuhr. Doch er kam nicht weit, noch auf dem Unigelände stürzte er und verletzte sich. Ein Bericht von wiwo.de

Die herbeigerufenen Polizisten schickten ihn zum Alkoholtest: 2,02 Promille. Das Straßenverkehrsamt verdonnerte den Mann zum so genannten Idiotentest - den er nicht bestand. Die Behörde fackelte daraufhin nicht lange: Sie nahm dem Zecher den Autoführerschein weg und verbot ihm, Fahrrad zu fahren. Recht so, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt (3 L 372/05.NW). Wenn jemand mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fahre, dürfe das Amt ein psychologisches Gutachten verlangen. Und bei negativem Ergebnis sei der Lappen eben weg, so die Richter.

Quelle: http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/196/id/106283/fm/0/SH/0/depot/0/index.html

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