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Fahrradkeller verkleinert Mieter konnten eine Minderung durchsetzen

Archivmeldung vom 10.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Mieter konnten eine Minderung durchsetzen
Mieter konnten eine Minderung durchsetzen

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Die Veränderungen waren dramatisch. Der Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses wurde im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme (unter anderem Einbau einer Zentralheizung) verkleinert. Statt ursprünglich 49 Quadratmetern waren danach nur noch sieben Quadratmeter vorhanden. Plötzlich wurde es für die Bewohner erheblich schwieriger, ihre Räder in diesem Raum unterzubringen. Ein Mieter minderte daraufhin seine monatlichen Zahlungen.

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 51/20) hielt deswegen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung in Höhe von 4,8 Prozent für angemessen. Dadurch, dass die Mieter die Modernisierungsarbeiten duldeten, hätten sie sich nicht automatisch mit einer Verkleinerung des Fahrradkellers einverstanden erklärt.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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