Überhöhte Wasserpreise - Land darf regulieren
Archivmeldung vom 18.11.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakGlück für die Verbraucher, Pech für die Versorger: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Land Hessen erlaubt, mit Hilfe des Kartellrechts regionalen Versorgungsunternehmen die Wasserpreise vorzuschreiben.
In einem bundesweit erstmaligen Pilotverfahren erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Dienstag eine Verfügung der Landeskartellbehörde gegen das Versorgungsunternehmen Enwag aus Wetzlar für rechtmäßig. Das Gericht stellte fest, dass der mittelhessische Versorger von seinen Kunden seit Jahren überhöhte Preise verlangt hat. Die Kartellbehörde hatte von dem Unternehmen verlangt, den Preis für einen Kubikmeter Wasser in einem bestimmten Fall von 2,52 Euro auf 1,66 Euro zu senken.
Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, da dass OLG die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zuließ. Er hoffe auf eine schnelle grundsätzliche Entscheidung, sagte der Vorsitzende Richter des 11. OLG-Senats. Nach Auffassung der hessischen Juristen muss die Preisgestaltung für Wasser ähnlich behandelt werden wie auf dem Energiesektor. "Wir haben es mit Monopolen zu tun", erklärte der Richter. Eine Durchleitung von Wassermengen im Auftrag etwaiger Konkurrenten sei nicht möglich.
Falls ein Unternehmen beispielsweise wegen besonderer geografischer Gegebenheiten in seinem Versorgungsgebiet höhere Preise verlangen wolle, kehre sich die Beweislast um, erklärte das Gericht. Der Versorger müsse dann die höheren Kosten im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen begründen, was im konkreten Fall nicht ausreichend geschehen sei. Das Land Hessen führt Kartellverfahren gegen sieben Versorgungsunternehmen unter anderem in Kassel und Frankfurt. Nicht betroffen sind Kommunen, deren Wasserwerke parlamentarisch festgesetzte Gebühren verlangen.