Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Ralf Ludwig
Archivmeldung vom 18.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Ralf Ludwig erwirkt (Az. 09 O 2588/20).
Danach ist es Ludwig unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin folgendes zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
- Die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske, unabhängig vom Atemwiderstand, in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
- Die DGUV bestätige jetzt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften.
- Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.
Ludwig hatte diese falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt wurde auf Video aufgezeichnet und u.a. über youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet. Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (ots)
Anmerkung der Redaktion: Laut einer Erklärung von Ralf Ludwig am 19.11.2020 in Frankfurt am Main, wird er, nach Erhalt des Einstweilige Rechtsschutzes, gegen diese rechtlich vorgehen. Laut seiner Aussagen wurden ihm Aussagen unterstellt, die er nie getätigt hatte. Weiterhin erklärte er, daß jeder eine Einstweilige Verfügung gegen jemand anderen erwirken kann, da dafür kein Prozeß mit gegenseitigem Gehör stattfindet. Die Einstweilige Verfügung ist ihm bisher nicht zugegangen.