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Kein Schutz auf Web-Design?

Archivmeldung vom 13.10.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Bislang konnte man landläufig davon ausgehen, dass das Design eines Internet-Auftritts urheberrechtlich geschützt ist, und dass sich eine ungefragte Übernahme dieses Designs inclusive Graphiken und Stylesheets aus diesem Grund verbietet. Doch diese Rechtsauffassung bestätigt sich nicht, wenn man sich im Paragraphendschungel verirrt.

Zu diesem Eindruck kommt man bei einer Entscheidung des OLG Hamm (Az. 4 U 51/04) aus dem August dieses Jahres, über die der Hightext-Verlag vor einiger Zeit berichtete. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung des Falles vor und diese Begründung zeigt erneut, wie sehr man vor Gericht auf seine Worte achten sollte.

Quelle: http://www.intern.de/news/6108.html

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