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Anwälte warnen: "Hundesitter haften nicht in jedem Fall!"

Archivmeldung vom 06.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Moni Sertel / pixelio.de
Bild: Moni Sertel / pixelio.de

Job, Termine, Urlaub: Kaum ein Hundehalter hat immer Zeit für sein Tier. Viele nehmen daher den Betreuungs-Service anderer in Anspruch. Was aber, wenn dem Hund oder dem Hüter auf Zeit etwas passiert? DOGS, Europas größtes Magazin für Hundefreunde, klärt jetzt in seiner aktuellen Ausgabe (01/2014, ab heute im Handel), wer im Einzelfall haftet.

Beißt der Hund beispielsweise das Sofa des Sitters kaputt oder hinterlässt auf dessen wertvoller Brücke einen See, haftet nicht prinzipiell Herrchen oder Frauchen. Tierpensionen oder professionelle Hundetagesbetreuer besitzen daher in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung, die solche Schäden reguliert. Gerichte sprechen den Dogsittern allerdings nicht automatisch Schadenersatzanspruch zu. Begründung: Da der Betreuer sich und sein Eigentum freiwillig mit dem Betreuungsvertrag dem Risiko von Beschädigungen aussetzt, muss er "hundetypische Beschädigungen" wie ruinierte Teppiche, Möbel und Gegenstände in Kauf nehmen. Viele Pensionen verlangen daher, dass der Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt, die diese Schäden reguliert.

Dogsitter müssen dagegen mit notwendigen Vorkehrungen dafür sorgen, dass der Hund wieder unversehrt zum Besitzer zurückkehrt. Diese betreffen auch Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. die Einzäunung des Grundstücks in ausreichender Höhe aus durchgrabesicherem Material, um das Weglaufen des Hundes zu verhindern.

Wer seinen Hund in fremde Obhut gibt, sollte im schriftlichen Vertrag folgendes festhalten: die Identität des Hundes (Kennzeichnung, Rasse, Name) und seines Besitzers (Personalausweis), eine Telefonnummer für Notfälle, Besonderheiten (im Verhalten des Hundes, bei seiner Ernährung), die Aufenthaltsdauer bzw. genaue Zeiten (bei Tagespflege), die korrekte Anschrift der Betreuungsstelle, die anfallenden Kosten sowie zusätzlich vereinbarte Dienstleistungen.

Quelle: Gruner+Jahr, DOGS (ots)

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