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Radler ohne Licht immer schuld

Archivmeldung vom 15.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. n-tv.de, berichtet

Dies berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (Az.: 24 U 201/03).
 
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer statt. Diese waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Die Klägerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.

Quelle: http://www.n-tv.de/543678.html

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