Sieg für seriöse Luftretter / Gerichtsurteil von bundesweiter Bedeutung
Archivmeldung vom 13.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit einem entscheidenden Gerichtsurteil ist der Luftrettungsorganisation DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) ein großer Schlag gegen dubiose Luftrettungsvereine in Deutschland gelungen.
Die "Internationale RettungsFlug e.V." betreibt keine Luftrettung
und darf deshalb künftig unter diesem oder ähnlichem Namen nicht mehr
auftreten, um bei der Werbung von Vereinsmitgliedern diesen
irreführenden Eindruck zu erwecken. Dies entschied am 8. Dezember das
Oberlandesgericht Stuttgart.
Wegweisendes Urteil
Seit geraumer Zeit geht die DRF gerichtlich gegen dubiose
Luftrettungsvereine vor, die fälschlicherweise behaupten, in der
Luftrettung tätig zu sein. Mit diesen irreführenden und unwahren
Aussagen versuchen verschiedene Vereine bundesweit Mitglieder zu
werben. Die DRF ist die einzige Organisation in Deutschland, die
tatsächlich mit Hilfe von Fördermitgliedern Luftrettung betreibt.
Bereits im April 2005 hatte die DRF ein gerichtliches Verfahren
gegen den Verein "S.O.S. Flugrettung e.V." gewonnen. Nach dem
Gerichtsurteil des Augsburger Landgerichts vom 14. April 2005
(Aktenzeichen 9 0 1262/04) darf die "S.O.S. Flugrettung e.V." nicht
mehr unter diesem oder ähnlichem Namen auftreten, um bei der Werbung
von Vereinsmitgliedern den Eindruck zu erwecken, im Bereich der
Rettungsflüge tätig zu sein. Die "S.O.S. Flugrettung e.V." hat gegen
dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil vor dem
Oberlandesgericht München wird im Februar 2006 erwartet.
DRF kämpft für seriöse Mitgliederwerbung
"Wir werden auch in Zukunft gegen dubiose Luftrettungsvereine
vorgehen, um für die Verbraucher ein Höchstmaß an Sicherheit zu
erreichen. Denn: Dubiose Luftrettungsvereine schaden dem Ruf der
Haustürwerbung und verunsichern die Bevölkerung. Dies benachteiligt
seriöse Rettungsorganisationen wie die DRF, die tatsächlich auf die
Unterstützung von Mitgliederwerbung angewiesen sind", erklärt Steffen
Lutz, Geschäftsführer der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.).
Die DRF hofft, dass das Stuttgarter Urteil wegweisend ist in ihrem
Kampf gegen dubiose Luftrettungsvereine, die Verbraucher unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überteuerten Mitgliedschaften
überreden. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen häufig
Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten,
wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.
Die DRF betont, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene
Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies
medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden
bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen
Krankenkassen getragen. Die verschiedenen Hubschrauberbetreiber
müssen einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die DRF ist dabei die
einzige gemeinnützige Luftrettungsorganisation in Deutschland, die
zur Finanzierung ihrer Arbeit die Hilfe von Fördermitgliedern
benötigt.
Verunsicherte Verbraucher können sich montags bis freitags von
8.00 bis 20.00 Uhr direkt bei der DRF erkundigen, ob ein Werber, der
an der Haustür um Unterstützung für die Luftrettung bittet, wirklich
seriös ist. DRF-Infotelefon: 0711-70072211.
Detailinformationen zum Urteil
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 57/05)
hatte am 8. Dezember im Berufungsverfahren das Urteil des
Landgerichts Stuttgart vom 3.03.2005 (36 O 60/04) im wesentlichen
bestätigt. Damit muss der Beklagte es künftig unterlassen "im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere bei
der Werbung von Vereinsmitgliedern, weiterhin unter dem Namen
'Internationaler RettungsFlug e.V.' aufzutreten." (Urteil vom 8.
Dezember, 2 U 57/05). Dem Beklagten ist es künftig unter anderem
untersagt, in seinem Außenauftritt und bei seinen Werbemitteln den
Anschein zu erwecken, Luftrettung zu betreiben. Geklagt hatte die
gemeinnützige DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) mit Sitz in
Filderstadt bei Stuttgart.
Mehr Infos zur DRF im Internet: www.drf.de.
Quelle: Pressemitteilung DRF