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Sieg für seriöse Luftretter / Gerichtsurteil von bundesweiter Bedeutung

Archivmeldung vom 13.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit einem entscheidenden Gerichtsurteil ist der Luftrettungsorganisation DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) ein großer Schlag gegen dubiose Luftrettungsvereine in Deutschland gelungen.

Die "Internationale RettungsFlug e.V." betreibt keine Luftrettung und darf deshalb künftig unter diesem oder ähnlichem Namen nicht mehr auftreten, um bei der Werbung von Vereinsmitgliedern diesen irreführenden Eindruck zu erwecken. Dies entschied am 8. Dezember das Oberlandesgericht Stuttgart.

Wegweisendes Urteil

Seit geraumer Zeit geht die DRF gerichtlich gegen dubiose Luftrettungsvereine vor, die fälschlicherweise behaupten, in der Luftrettung tätig zu sein. Mit diesen irreführenden und unwahren Aussagen versuchen verschiedene Vereine bundesweit Mitglieder zu werben. Die DRF ist die einzige Organisation in Deutschland, die tatsächlich mit Hilfe von Fördermitgliedern Luftrettung betreibt.

Bereits im April 2005 hatte die DRF ein gerichtliches Verfahren gegen den Verein "S.O.S. Flugrettung e.V." gewonnen. Nach dem Gerichtsurteil des Augsburger Landgerichts vom 14. April 2005 (Aktenzeichen 9 0 1262/04) darf die "S.O.S. Flugrettung e.V." nicht mehr unter diesem oder ähnlichem Namen auftreten, um bei der Werbung von Vereinsmitgliedern den Eindruck zu erwecken, im Bereich der Rettungsflüge tätig zu sein. Die "S.O.S. Flugrettung e.V." hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil vor dem Oberlandesgericht München wird im Februar 2006 erwartet.

DRF kämpft für seriöse Mitgliederwerbung

"Wir werden auch in Zukunft gegen dubiose Luftrettungsvereine vorgehen, um für die Verbraucher ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Denn: Dubiose Luftrettungsvereine schaden dem Ruf der Haustürwerbung und verunsichern die Bevölkerung. Dies benachteiligt seriöse Rettungsorganisationen wie die DRF, die tatsächlich auf die Unterstützung von Mitgliederwerbung angewiesen sind", erklärt Steffen Lutz, Geschäftsführer der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.).

Die DRF hofft, dass das Stuttgarter Urteil wegweisend ist in ihrem Kampf gegen dubiose Luftrettungsvereine, die Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überteuerten Mitgliedschaften überreden. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen häufig Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.

Die DRF betont, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die verschiedenen Hubschrauberbetreiber müssen einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die DRF ist dabei die einzige gemeinnützige Luftrettungsorganisation in Deutschland, die zur Finanzierung ihrer Arbeit die Hilfe von Fördermitgliedern benötigt.

Verunsicherte Verbraucher können sich montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr direkt bei der DRF erkundigen, ob ein Werber, der an der Haustür um Unterstützung für die Luftrettung bittet, wirklich seriös ist. DRF-Infotelefon: 0711-70072211.

Detailinformationen zum Urteil

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 57/05) hatte am 8. Dezember im Berufungsverfahren das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 3.03.2005 (36 O 60/04) im wesentlichen bestätigt. Damit muss der Beklagte es künftig unterlassen "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere bei der Werbung von Vereinsmitgliedern, weiterhin unter dem Namen 'Internationaler RettungsFlug e.V.' aufzutreten." (Urteil vom 8. Dezember, 2 U 57/05). Dem Beklagten ist es künftig unter anderem untersagt, in seinem Außenauftritt und bei seinen Werbemitteln den Anschein zu erwecken, Luftrettung zu betreiben. Geklagt hatte die gemeinnützige DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) mit Sitz in Filderstadt bei Stuttgart.

Mehr Infos zur DRF im Internet: www.drf.de.

Quelle: Pressemitteilung DRF

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