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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Weit entfernt Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werden Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werdenWenn es um die Übermittlung von Belegen für die Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten Mieter und Vermieter immer wieder mal über die Zumutbarkeitsgrenzen.
Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werdenWenn es um die Übermittlung von Belegen für die Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten Mieter und Vermieter immer wieder mal über die Zumutbarkeitsgrenzen.

Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werdenWenn es um die Übermittlung von Belegen für die Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten Mieter und Vermieter immer wieder mal über die Zumutbarkeitsgrenzen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS