Illegales Online Glücksspiel: Spielverluste können rückgefordert werden
Archivmeldung vom 28.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAuch wenn man dies aufgrund der zahlreichen Angebote nicht erwartet, Online Glücksspiel – Online Casinos, Online Poker sowie virtuelle Automatenspiele – ist in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bislang verboten. Schätzungen zufolge werden in Deutschland täglich mehr als 4 Millionen Euro beim Online Glücksspiel verspielt.
Der Großteil davon bei den vielen illegalen Glücksspielanbietern, die man oft aus der Werbung kennt. Der Trend zum Online Glücksspiel wurde durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.
Mit 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, mit dem bisher verbotenes Online Glücksspiel im Rahmen eines Lizensierungssystems erstmals bundesweit erlaubt werden soll. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied AdvoFin: „Nutzer der bislang illegalen Angebote können ihre Spielverluste zumindest für die vergangenen drei Jahre zurückfordern. Daran ändert auch der neue Glücksspielstaatsvertrag nichts. Anbieter die unter den neuen Regeln keine deutsche Lizenz erhalten, bleiben auch weiterhin illegal. Von einer generellen Legalisierung des Online Glücksspiels in Deutschland kann daher keine Rede sein.“
Der Prozessfinanzierer AdvoFin hat die Rechtslage genau analysieren lassen und bietet seit September 2020 allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Deutschland illegalen Online Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit, ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern. Aktuell werden in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit 150 Verfahren mit einem Streitwert von rund 10 Millionen Euro finanziert. AdvoFin übernimmt im Rahmen der Verfahren das Prozessrisiko und die Finanzierung sämtlicher Kosten. Dafür erhält AdvoFin im Erfolgsfall 37 % der Prozesserlöse. Nähere Informationen unter: www.advofin.de/onlinecasino
In Österreich haben bei einer ähnlichen Rechtslage wie in Deutschland bereits mehr als 2.000 Personen mit einem Gesamtstreitwert von rund 60 Millionen Euro eine Prozessfinanzierungsvereinbarung zur Rückforderung ihrer Verluste mit AdvoFin abgeschlossen. Bislang wurden mehr als 1.000 Rückforderungsansprüche eingeklagt. Knapp 100 Fälle mit einem Gesamtstreitwert von 2 Millionen Euro wurden bereits abgeschlossen – kein einziger eingeklagter Anspruch wurde bislang abgewiesen.
Quelle: AdvoFin Prozessfinanzierung AG (ots)