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Links auf Neonazi-Sites nicht immer strafbar

Archivmeldung vom 27.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Betreiben einer Website mit Links zu rechtsradikalen Web-Inhalten ist nicht in jedem Fall strafbar. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach am Montag einen 33-jährigen Mann frei,...

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist das Betreiben einer Website, die rechtsradikale Propagandaseiten per Link zugänglich macht, grundsätzlich strafbar. Dies sei nur anders zu beurteilen, wenn es zu allgemein anerkannten Zwecken wie zum Beispiel zur Aufklärung und Berichterstattung geschehe.

Quelle: http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006042415262500002

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