Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für Potsdamer Schlösser
Archivmeldung vom 18.02.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hat die sogenannte Knipsgebühr für Potsdamer Kulturdenkmäler gekippt.
In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter am Donnerstag Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gegen zwei Fotoagenturen und einen Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz ab, wie eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mitteilte.
Hintergrund:
Das Potsdamer Landgericht hatte Ende 2008 Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen mehrere Fotoagenturen auf Unterlassung und Schadenersatz stattgegeben. Demnach dürfen Bildagenturen die Potsdamer Welterbestätten nur noch mit Genehmigung ablichten und kommerziell verwerten. Nur private und tagesaktuelle Pressefotos sowie vom öffentlichen Raum aus gemachte Bilder seien gebührenfrei.
Quelle: premiumpresse